Statistik über Gebühren und Beiträge
Abwassergebühren
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Brohltal hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die nachfolgenden Abgabensätze beschlossen. Die Beträge für 2023 werden dabei endgültig festgesetzt; bezüglich des Jahres 2024 wurden die Beträge als Vorausleistungen (vorläufige Abschläge) festgesetzt.
Dabei kommt es in 2024 durch die gestiegenen Kosten (Materialbeschaffung, Klärschlammentsorgung sowie im Energiekosten) zu einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 0,11 € / m² (siehe Ziffer 1 der Tabelle).
Dabei kommt es in 2024 durch die gestiegenen Kosten (Materialbeschaffung, Klärschlammentsorgung sowie im Energiekosten) zu einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 0,11 € / m² (siehe Ziffer 1 der Tabelle).
Leistung
Benutzungsgebühren Schmutzwasser
2023
2,21 Euro/cbm
2024
2,32 Euro/cbm
Benutzungsgebühr Niederschlagswasser
0,17 Euro/qm
0,17 Euro/qm
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser
0,22 Euro/qm
0,22 Euro/qm
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser
0,09 Euro/qm
0,09 Euro/qm
Einmaliger Beitrag erstmalige Herstellung
Schmutzwasser
1,40 Euro/qm
1,40 Euro/qm
Niederschlagswasser
3,71 Euro/qm
3,71 Euro/qm
Einmaliger Beitrag räumliche Erweiterung
Schmutzwasser
5,37 Euro/qm
5,37 Euro/qm
Niederschlagswasser
13,45 Euro/qm
13,45 Euro/qm
Fäkalschlammbeseitigung
a) aus einer Hausklärgrube
39,40 Euro/qm
39,40 Euro/qm
b) aus einer geschlossenen Abwassergrube
35,62 Euro/qm
35,62 Euro/qm
Abwasserabgabe
Kleineinleiter
17,90 Euro pro Person
17,90 Euro pro Person
Straßenoberflächenentwässerung
a) Investitionskostenanteil für den Flächenkanal und die übrigen Anlagen
somit insgesamt
7,58 Euro/qm
3,69 Euro/qm
11,27 Euro/qm
7,58 Euro/qm
3,69 Euro/qm
11,27 Euro/qm
b) Ausbau – offen-
Ausbau – geschlossen (Inliner)
16,67 Euro/qm
7,56 Euro/qm
16,67 Euro/qm
7,56 Euro/qm
Laufende Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden
c) Laufende Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden je qm Straßenfläche, vermindert um die Auflösung der Baukostenzuschüsse als Vorausleistung. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit dem Jahres-abschluss für das betreffende Wirtschaftsjahr
0,39 Euro/qm
0,45 Euro/qm
Satzungen
Auf vielfachen Wunsch bieten wir Ihnen auf dieser Seite zur schnellen und reibungslosen Abwicklung Ihrer Anliegen weitere ergänzende Satzungen (Stand: 19.10.2018) an. Wählen Sie einfach per Mausklick die entsprechende Satzung.
Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe
Allgemeine Entwässerungssatzung
Betriebssatzung
Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe
Allgemeine Entwässerungssatzung
Betriebssatzung
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Tel.: +49 (02636) 9740 – 0
Fax: +49 (02636) 9740 – 308
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08:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 13:00 Uhr
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